Verpflichtende Schulungen nach REACH-Verordnung – das müssen Sie wissen
Die Europäische Kommission hat den Anhang XVII der REACH-Verordnung (EG) (neue Nr. 74) mit der Verordnung (EU) 2020/1149 geändert, die am 24. August 2020 in Kraft getreten ist.
Diisocyanate sind eine Gruppe von chemischen Stoffen, die zwei Isocyanatgruppen beinhalten. Sie werden benutzt, um verschiedene Polyurethan-Produkte herzustellen.
Bei unsachgemäßem Verhalten können Diisocyanate eine Sensibilisierung der Atemwege verursachen. Diese allergische Reaktion ist nicht reversibel. Um Anwender am Arbeitsplatz vor diesen Gefahren zu schützen, sind die Schulungen gesetzlich vorgeschrieben. Ab dem 24. August 2023 dürfen die Produkte nur noch von geschulten Anwendern verwendet werden.
Weitere Informationen zu den Schulungsanforderungen finden Sie unter: www.fsk-training.de
Diese Schulungspflicht betrifft alle gewerblichen und industriellen Anwender.
Private Anwender brauchen diese Schulung nicht!
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